Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September (dazu zählt auch, wer am 1. Oktober geboren ist) vollendet. Die Kinder müssen frühzeitig vor der Einschulung von den Erziehungsberechtigten zur Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt angemeldet werden.
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